Versicherung für Urlaubsreisen, Geschäftsreisen & Reisen für Junge Leute
- Sondertarif -
Deine Vorteile auf einen Blick
- Umfassender Schutz vom 1. bis 548.Tag
- Sicherer Online-Abschluss
1,00 € pro Tag
ReisePolice GLOBAL - Versicherung
Die Auslandskrankenversicherung für längere Reisen ist bis zu einer Gesamtreisedauer von 18 Monaten buchbar und bietet umfangreichen Schutz für:
- Urlaubsreisende
- Geschäftsreisende
- Work and Travel Teilnehmer
- Studenten, Praktikanten & Au-Pairs
- Sprachschüler
- Sonstige Langzeitreisende
- ReisePolice GLOBAL Auslandskrankenversicherung
- ReisePolice GLOBAL Versicherung mit Krankenversicherung, Privat-Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung und Assistance-Leistungen
Leistungen der ReisePolice im Detail
ReisePolice GLOBAL - Krankenversicherung
Leistungen: Auslandskrankenversicherung + Assistance
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ReisePolice GLOBAL
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Selbstbeteiligung im Schadensfall
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ohne Selbstbehalt
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Erstattung der Kosten für:
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ambulante Behandlung im Ausland
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100 %
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ambulante Behandlung in Deutschland
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100 %
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- ambulante ärztliche und zahnärztliche Leistungen
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2,3-facher Satz
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- medizinisch technische Leistungen, die in den Abschnitten A, E und O der Gebührenordnungen aufgeführt sind
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1,8-facher Satz
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- Laborleistungen, die in den Gebührenordnungen unter Nummer 437 sowie dem Abschnitt M aufgeführt sind
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1,15-facher Satz
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stationäre Behandlung im Ausland
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100 %
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stationäre Behandlung in Deutschland
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100 %
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- nur Regelleistungen (Mehrbettzimmer, keine privatärztl. Behandlung)
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Behandlung wegen Schwangerschaft (Behandlung bei Schwangerschaftskomplikationen sowie medizinisch notwendigen Schwangerschaftsabbrüchen, Entbindungen bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche (Frühgeburt)
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100 %
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Arznei- und Verbandmittel
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100 %
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schmerzstillende Zahnbehandlung inkl. Zahnfüllungen in einfacher Ausführung und Reparatur von Zahnersatz
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100 %
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unfallbedingt erforderliche Hilfsmittel
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100 %
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Kosten eines medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransports
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100 %
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Kosten der Überführung
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100 %
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Bestattungskosten vor Ort - bis zur Höhe der Überführungskosten
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100 %
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Organisation von Ersatzmedikamenten
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100 %
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Organisation eines Krankenbesuches und Übernahme der Reisekosten
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100 %
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Rettungs- und Bergungskosten bei einem Unfall
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5.000 EUR
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medizinisch notwendiger Krankentransport zur stationären Behandlung
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100 %
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Unterbringung für eine Begleitperson eines minderjährigen Kindes im Krankenhaus
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100 %
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Betreuungskosten für ein minderjähriges Kind
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100 %
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Telefonkosten
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50 EUR
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Organisation zur Rückholung des Reisegepäcks
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100 %
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ReisePolice GLOBAL - Haftpflichtversicherung
Leistungen: Haftpflichtversicherung
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ReisePolice GLOBAL
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Selbstbeteiligung im Schadensfall
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ohne Selbstbehalt
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Versicherungsummen:
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Personen- und Sachschäden (pauschal)
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3.000.000 EUR
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ReisePolice GLOBAL - Unfallversicherung
Leistungen: Unfallversicherung
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ReisePolice GLOBAL
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Selbstbeteiligung im Schadensfall
|
ohne Selbstbehalt
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Versicherungssummen:
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Todesfall
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15.000 EUR
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Invalidität (Grundsumme)
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30.000 EUR
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Leistung bei Vollinvalidität (100 %)
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105.000 EUR
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Progression (Invaliditätsstaffel)
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350 %
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Bergungskosten
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5.000 EUR
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Unfallbedingte kosmetische Operationen
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5.000 EUR
|
Tarifinformationen:
Tarifübersicht
+
Versicherungsbedingungen
+ Produktinformation
Taggenau buchbar
Mit Heimaturlaub-Schutz
Flexible Zahlungsarten
Weltweiter 24 Stunden Notfall-Service
+49 931 2795 255
Günstige Beiträge für alle Reisen: ReisePolice
Beitrag pro Tag: |
ReisePolice GLOBAL Auslandskrankenversicherung + Assistance
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Einzelperson |
Weltweit ohne USA/Kanada
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Weltweit mit USA/Kanada
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1. bis 365. Tag
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366. bis 548. Tag
|
1. bis 365. Tag
|
366. bis 548. Tag
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0 bis 60 Jahre |
1,00 EUR
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1,70 EUR
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2,80 EUR
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4,00 EUR
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61 ab 75 Jahre |
4,00 EUR
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8,80 EUR
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9,00 EUR
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18,00 EUR
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Beitrag pro Tag: |
ReisePolice GLOBAL Haftpflichtversicherung + Unfallversicherung
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Einzelperson |
Weltweit inklusive USA/Kanada
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1. bis 548. Tag
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||||
0 bis 75 Jahre |
0,40 EUR
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FAQ - Häufige Fragen & Antworten
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Wer kann die ReisePolice GLOBAL abschließen?
Über ReisePolice GLOBAL sind alle Personen versicherbar, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mehr als ein Jahr ununterbrochen ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben. Der Versicherungsschutz besteht für private und berufliche Auslandsreisen für den im Versicherungsschein genannten Zeitraum.
Folgende Personen zählen zum versicherbaren Personenkreis:
- Urlauber
- Geschäftsreisende
- Studenten, Praktikanten, Au-pairs und Doktoranden
- Work-and-Travel Teilnehmer
- Sprach- und Austauschschüler (Highschool)
- Freiwillige
- Langzeitreisende
- Teilnehmer an sonstigen Bildungs- und Kulturaustausch-Programmen
Weitere Voraussetzung:
- Die Versicherung wird vor Beginn der Auslandsreise und für die gesamte Reisedauer abgeschlossen. Teile eines Auslandsaufenthaltes können nicht versichert werden.
- Der Vertragsabschluss ist bis einschließlich 74 Jahre möglich.
Nicht versicherbar sind Personen, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung oder zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns älter als 75 Jahre sind, d.h. maßgeblich ist das Datum des 75. Geburtstages. Darüber hinaus können über ReisePolice GLOBAL keine Risikopersonen versichert werden, die eine der nachfolgenden Tätigkeiten haupt- oder nebenberuflich ausüben:
Artisten und Akrobaten / Ausbeiner / Lohnschlächter / Berufstaucher / Berufs-, Vertrags- und Lizenzsportler / Detektive / Fahrradkuriere / Fliegendes Personal / Kolonnenwerber / Propagandisten / Prostituierte / Rennfahrer, Rennreiter und Rennrodler / Schausteller / Schrotthändler / Seeleute (Schiffsbesatzungen) / Stuntmen / Gerüstbauer / Kaminbauer / Mitarbeiter von Munitions- u. Räumtrupps / Militärpersonal / Abrisshelfer / Bergführer / Bergleute / Bewachungspersonal und Personenschützer / Besatzungen von Öl- oder Gasplattformen / Brückenbauer / Dachdecker / Mitarbeiter von Rettungsdiensten aller Art (z. B. Sanitäter, Feuerwehr, THW etc.) / Sprengpersonal / Tierbändiger und Tierpfleger / Küchenpersonal / Arbeiter im Hoch- und Tiefbau
Welchen Geltungsbereich hat die Versicherung?
Der Versicherungsschutz besteht weltweit für Versicherungsfälle, die während der versicherten Reise außerhalb Deutschlands (Ausland) auftreten.
Hältst Du Dich zu Transferzwecken in den USA oder Kanada zum Zwecke der Durchreise auf (Transitaufenthalt), besteht Versicherungsschutz auch in der Tarifvariante "weltweit ohne USA/Kanada" bis zu jeweils zwei Tage auf der Hin- und Rückreise. Während des Transitaufenthaltes darf die versicherte Person das Flughafengelände jedoch nicht verlassen.
Sofern bei Beantragung der ReisePolice GLOBAL eine Versicherungsdauer von mindestens 365 Tagen vereinbart wurde, besteht während der Vertragsdauer auch Versicherungsschutz im Heimatland Deutschland (sogenannter Heimaturlaub) für eine maximale Dauer von insgesamt 14 Tage.
Ist ein Heimaturlaub mitversichert?
Bei einer Vertragsdauer von mindestens 365 Tagen besteht während einer Unterbrechung Deines Auslandsaufenthaltes auch Versicherungsschutz im Heimatland (Deutschland) bis zu einer Dauer von insgesamt 14 Tagen.
Auch mehrere Heimataufenthalte sind möglich, wenn die Gesamtdauer aller Reisen ins Heimatland 14 Tage nicht übersteigt. Im Schadensfall ist auf Anfrage des Versicherers ein entsprechender Nachweis zu erbringen.
Bis wann ist ein Vertragsabschluss möglich?
Die ReisePolice GLOBAL kannst Du bis zu einem Tag vor der Abreise bequem und einfach online abschließen. Der Antrag auf Abschluss des Versicherungsvertrages ist vor Antritt der Reise und vor Grenzüberschreitung zu stellen.
Welche Unterlagen erhalte ich nach Vertragsabschluss?
Du erhältst umgehend nach der Online-Buchung eine deutsche und englische Versicherungsbestätigung sowie die zugrundeliegenden Verbraucherinformationen per E-Mail.
Kann die Reiseversicherung auch nach Reisebeginn abgeschlossen werden?
Nein! Eine Buchung der ReisePolice GLOBAL ist nach Reisebeginn leider nicht mehr möglich.
Welche Zahlungsmöglichkeiten gibt es?
Die Beiträge für Deine ReisePolice GLOBAL können per Lastschriftverfahren (SEPA-Lastschrifteinzug), Kreditkarte, PayPal oder Sofortüberweisung bezahlt werden. Die Zahlweise ist einmalig. Die Zahlung per Rechnung oder eine eigene Überweisung an den Versicherer ist nicht möglich.
Wann beginnt und wann endet der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn die Zahlung des Beitrags rechtzeitig erfolgt. Der Vertrag endet ohne dass es einer Kündigung bedarf jeweils mit Beendigung des Auslandsaufenthaltes, spätestens jedoch zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt.
Hinweis: Der Antrag auf Abschluss eines Versicherungsvertrages ist vor Antritt der Auslandsreise und vor Grenzüberschreitung zu stellen. Versicherungsbeginn muss der Tag der Ausreise von Deutschland sein, als Versicherungsende gilt der Tag der Ankunft in Deutschland.
Gibt es eine Selbstbeteiligung?
Der Sondertarif ReisePolice GLOBAL beinhaltet keine Selbstbeteiligung.
Wie lange gilt der Versicherungsschutz der ReisePolice GLOBAL?
Der Versicherungsschutz besteht für den im Versicherungsschein genannten Zeitraum für private und berufliche Auslandsreisen bis zu einer Höchstversicherungsdauer von maximal 548 Tagen (18 Monaten).
Die Reise wurde abgesagt oder muss verschoben werden. Was nun?
Kein Problem! In beiden Fällen benötigen wir von Dir eine kurze formlose Änderungsmitteilung per Email. Sollte die Reise gar nicht erst angetreten werden, wird der Vertrag storniert und Du erhältst Deine bereits verauslagte Versicherungsprämie zurück. Wenn sich die Reisedaten geändert haben, ist es wichtig uns dies schnellstmöglich noch vor Reiseantritt mitzuteilen. Der Versicherer passt den Versicherungsschutz auf Deine neuen Reisedaten an.
Kann ich mitreisende Familienangehörige versichern?
Mitreisende Familienangehörige können ebenfalls versichert werden, wenn sie nicht älter als 74 Jahre sind. Es können bis 9 Personen gemeinsam einen Vertrag abschließen. Dabei wird für jeden Reisenden eine eigene Prämie entsprechend seines Alters berechnet.
Was passiert bei nicht eingelösten Lastschriften?
Bitte vermeide unbedingt Rücklastschriften! Jede Rücklastschrift ist mit zusätzlichen Kosten und einem hohen administrativen Verwaltungsaufwand verbunden. Der Versicherer erhebt von Dir für nicht eingelöste Lastschriften die ihm auferlegten Kosten, wenn Du die Nichteinlösung, beispielsweise mangels ausreichender Kontodeckung oder aufgrund von Widerruf oder falscher Angaben, zu verantworten hast.
Folgen nicht rechtzeitiger Zahlung der einmaligen oder ersten Prämie nach § 37 Abs. 2 VVG
Hast Du die einmalige oder die erste Prämie bei Eintritt des Versicherungsfalles nicht gezahlt, so ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, es sei denn, Du hast die Nichtzahlung nicht zu vertreten. -
Ich habe einen Schadenfall - wie verhalte ich mich richtig?
Bitte melde den Schaden unverzüglich der Würzburger Versicherungs-AG! Unternehme alles Vertretbare, was eine Vergrößerung des Schadens verhindert. Zeige Brand-, Diebstahl- und Vandalismusschäden der zuständigen Polizeibehörde an und lass Dir Deine Anzeige bestätigen. Sammle alle Unterlagen, die mit dem Schaden in Zusammenhang stehen (u.a. Fotos von der unveränderten Schadenstelle, Kostenvorschläge, Atteste, Rechnungen, Heil- und Hilfsmittelverordnungen, Medikamentenbelege und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen).
Um eine genaue Auskunft über den Schadenfall geben zu können, ist die Beantwortung folgender Fragen hilfreich:
Wer hat den Schaden verursacht? Wer war am Schaden beteiligt - Zeugen, Geschädigte, Verletzte? Was ist genau passiert? Wann hat sich der Schadenfall ereignet bzw. wann hast Du das erste Mal vom Schaden Kenntnis genommen? Wo ist der Schaden eingetreten? Wie kam es zu dem Schaden?
Einen Schaden meldest Du, unter Angabe Deiner Vertragsnummer, bei der Würzburger Versicherungs-AG
per Telefon: +49 (0)931 - 2795 - 250
per Telefax: +49 (0)931 - 2795 - 293
per Email: leistung[at]wuerzburger.com
per Post: Würzburger Versicherungs-AG, Bahnhofstr. 11, 97070 Würzburg
oder online über die Homepage: Schadenservice WürzburgerWie erreiche ich die Würzburger Versicherungs-AG im Notfall?
Für eine schnelle Soforthilfe vor Ort - sei es die Nennung geeigneter Krankenhäuser in der Nähe, die Organisation eines Krankentransports oder die Erklärung einer Kostenübernahme - ist es ratsam, im Schadenfall umgehend die 24-Stunden-Notruf-Servicenummer +49 (0)931 2795-255 - zu kontaktieren.
Krank im Ausland: Wie lange besteht Versicherungsschutz?
Nachhaftung - Ist die Rückreise innerhalb des Zeitraums, für den Versicherungsschutz besteht, aus medizinischen Gründen nicht möglich, so verlängert sich die Leistungsdauer in der Auslandsreisekrankenversicherung ReisePolice GLOBAL um längstens 90 Tage über das Ende der versicherten Reise hinaus, solange die versicherte Person die Rückreise nicht ohne Gefährdung der Gesundheit antreten kann.
Muss ich für Behandlungskosten im Ausland in Vorleistung gehen?
Ob Du für medizinisch notwendige Behandlungskosten in Vorkasse treten musst, hängt davon ab, welche Leistungen Du im Ausland in Anspruch nimmst. Wirst Du beispielsweise zur stationären Behandlung ins Krankenhaus eingeliefert, weil eine Operation notwendig ist, stellt der Versicherer nach Prüfung des Sachverhaltes eine Kostenübernahme aus. Im Falle einer stationären Behandlung kontaktiere bitte immer vorab die 24-Stunden-Notrufnummer.
Es kann aber auch sein, dass Du vor Ort einen Arzt im Ausland konsultierst und er Dir Medikamente verschreibt. Kleinere Rechnungen (Richtwert bis ca. 500 EUR) sollten in diesen Fällen vorab von Dir ausgelegt werden. Die Kosten für den Arztbesuch und die verordneten Medikamente kannst Du während oder nach Deiner Reise mit den Belegen beim Versicherer einreichen und erhältst die Auslagen nach Prüfung erstattet.
Welche Dokumente müssen zur Erstattung von Leistungen eingereicht werden?
Für eine reibungslose Bearbeitung eines Schadenfalls sind immer der Versicherungsnachweis (Versicherungspolice), sämtliche Rechnungen im Original (für Behandlungen etc.) sowie eine kurze Hergangsbeschilderung einzureichen. Je nach Reiseland oder Härte des Schadenfalls können weitere Unterlagen angefragt werden.
Insbesondere für die Auslandskrankenversicherung sind als Kostennachweise bezahlte Originalbelege einzureichen, die folgende Angaben enthalten müssen:
- Name und Anschrift des Patienten
- Namen und Anschrift des Behandlers/Arztes
- Krankheitsbezeichnung/Diagnose
- Behandlungszeitraum
- Einzelleistungen des Arztes/Krankenhauses
- genaue Bezeichnung der ausländischen Währung
Schadenmeldungen sendest Du bitte der Würzburger Versicherungs-AG per Post an:
Würzburger Versicherungs-AG, Bahnhofstr. 11, 97070 WürzburgIch reise eher zurück nach Deutschland, kann ich die Versicherung vorzeitig beenden?
Der Vertrag endet ohne dass es einer Kündigung bedarf jeweils mit Beendigung des Auslandsaufenthaltes, spätestens jedoch zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt.
Reist Du vorzeitig zurück, teile uns dies bitte formlos per Email mit. Selbstverständlich bezahlst Du dann nur die bis zur Rückreise angefallenen Beiträge. Besteht ein Lastschriftverfahren, wird dieses aufgehoben. Ergibt sich ein restliches Guthaben, bekommst Du dieses umgehend und ohne Abzug einer Bearbeitungs- oder Stornierungsgebühr erstattet.
Wichtig! Für eine rückwirkende Beitragserstattung benötigen wir von Dir einen Nachweis der Wiedereinreise in Deutschland, der die vorzeitige Rückkehr bestätigt (z.B. Flugticket, Bordkarte oder ähnliches).
Ist der Heimaturlaub in Deutschland mitversichert?
Der Versicherungsschutz ReisePolice GLOBAL besteht weltweit für Versicherungsfälle, die während der versicherten Reise außerhalb Deutschlands (Ausland) auftreten. Sofern bei Antragsstellung eine Versicherungsdauer von 365 Tagen vereinbart wurde, besteht während der Versicherungsdauer auch Versicherungsschutz für Aufenthalte in Deutschland (sog. Heimaturlaube) für eine maximale Dauer von insgesamt 14 Tage.
Hinweis: Sollten 14 Tage Heimaturlaubschutz nicht ausreichen, muss darüber hinaus der Versicherungsschutz über die heimische Krankenkasse in Deutschland versichert werden.
Wohin sende ich Änderungsmitteilungen?
Änderungsmitteilungen kannst Du formlos per Email an uns senden oder direkt über den Online-Vertragsservice der Würzburger Versicherungs-AG übermitteln.
Ich bleibe länger im Ausland - kann der Versicherungsschutz verlängern werden?
Sollte sich Dein Aufenthalt im Ausland verlängern, kannst Du die Verlängerung der Versicherung über die ursprünglich geplante Dauer hinaus formlos per E-Mail beantragen. Die Höchstversicherungsdauer der ReisePolice GLOBAL Versicherung beträgt 18 Monate.
Der Anschlussvertrag muss vor Ende der vereinbarten Dauer beantragt werden und bedarf der Zustimmung des Versicherers. Versichert sind bei einer Verlängerung nur Fälle bzw. Krankheiten und deren Folgen, die nach Abschluss des Anschlussvertrags neu eintreten.
Für die Prüfung einer Verlängerung benötigen wir von Dir:
- eine kurze formlose Email mit Wunsch der Verlängerung
- Versicherungsnummer
- das genaue Verlängerungsdatum
- eine gültige deutsche Bankverbindung (sofern dem Versicherer noch nicht vorliegend)
Empfehlung: Der Versicherungsschutz sollte bereits vor Reiseantritt für die gesamte Reisedauer abgeschlossen werden!
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Wann kann der Tarif ReisePolice GLOBAL neu abgeschlossen werden?
Für Personen, die bereits schon einmal mit der Auslandskrankenversicherung ReisePolice GLOBAL versichert waren und nun eine weitere Reise starten, ist Folgendes zu beachten: Der Antrag auf Abschluss eines Versicherungsvertrages ist vor Antritt der Auslandsreise und vor Grenzüberschreitung zu stellen. Versicherbar sind dabei Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mehr als einem Jahr ununterbrochen ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben.
Hinweis: Ein Neuabschluss aus dem Ausland heraus ist nicht möglich!
Kontakt
Wir sind für dich da: 0351 / 832 88 30
Mo-Fr: 9.00 - 12.00 Uhr & 13.00 - 17.00 Uhr
Ansprechpartner
MATHIAS JENSCH
MICHAELA SIEBER
HENRIETTE BEIL